AGB


Reservierungsvertrag zwischen
Hotel am Stadtpark, Inhaber Bernd Müller, Bahnhofstraße 1, 21614 Buxtehude
(nachfolgend HAS genannt)
und dem Veranstalter/Gast
(nachfolgend Auftraggeber genannt)

Allgemein

Beginn bzw. Ende der Veranstaltung, Personenzahl, Leistungen und Lieferungen des HAS stehen im Veranstaltungsablauf detailliert aufgeführt. Der Veranstaltungsablauf ist Bestandteil dieses Reservierungsvertrages.
Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das HAS. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das HAS insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei. Im Schadensfall trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten und Folgekosten.

An- und Abreise

Die Zimmer stehen den Gästen am Tag der Anreise ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise müssen die Zimmer bis 11.00 Uhr dem HAS wieder zur Verfügung stehen. Danach kann das HAS aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 80% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Andere An- und Abreisezeiten sind nach Absprache selbstverständlich möglich. Der Auftraggeber wird gebeten, die endgültige Teilnehmerliste dem HAS sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten, wenn dieses nicht schriftlich vom HAS bestätigt worden ist.

Deposit

Hinsichtlich der geplanten Veranstaltung / gebuchten Leistung und in begründeten Fällen, z.B. langfristige Planung, Zahlungsrückstand des Auftraggebers oder Erweiterung des Vertragsumfanges, kann eine Vorauszahlung auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung in Höhe von 25 % bis hin zur vollen vereinbarten Vergütung des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden. Auch eine pauschale Anzahlung ist möglich. Werden vom HAS erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens 14 Tage vor Ankunft) geleistet, so kann dies das HAS unmittelbar von den getroffenen Vereinbarungen auf Wunsch entbinden.

Verbindlichkeiten von Angeboten

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das HAS das Recht vor, Preisänderungen mit vorheriger Ankündigung vorzunehmen. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das HAS diesen Abweichungen zu, so kann das HAS die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das HAS trifft ein Verschulden.

Ausschluß Dritter

Vertragspartner sind das HAS und der Auftraggeber. Ansprüche und Rechte aus mit dem HAS getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des HAS an Dritte übertragen werden. Hat ein Dritter für den Auftraggeber bestellt, haftet er dem HAS gegenüber zusammen mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag, sofern dem HAS eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Haftung

Der Auftraggeber haftet dem HAS in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seiner Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume, Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, bei begründetem Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, berechtigen das HAS zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird das HAS durch höhere Gewalt, Streik oder nicht zu vertretende Umstände in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das HAS dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das HAS haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises).Die Haftung des HAS ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Räumlichkeiten unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird nur gemäß § 701 BGB gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände im Zimmersafe einzuschließen. Soweit das HAS für den Auftraggeber Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Auftraggebers; der Auftraggeber haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und das HAS ist von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Auftraggebers unter Nutzung des Stromnetzes des HAS bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des HAS gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit das HAS diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das HAS pauschal erfassen und berechnen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das HAS berechtigt. Alle Ansprüche gegen das HAS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HAS beruhen.

Reinigung

Das HAS ist ein reines Nichtraucherhotel. Somit ist das Rauchen nur an den explizit angegebenen überdachten Außenbereichen vorgesehen und im Hausinneren komplett untersagt, ebenso in der Tiefgarage. Bei Zuwiderhandlung werden pauschal 150 € pro Fall berechnet.
Die Nutzung des Zimmerinventares ist im üblichen Maß vorgesehen. Bei einer überdurchschnittlichen / ungewöhnlichen Nutzung durch den Hotelgast und / oder wenn ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht, behält sich das HAS vor, eine gesonderte Reinigungspauschale nach Aufwand zu berechnen. Der Gast haftet in vollem Umfang für nicht mehr nutzbares Inventar in Höhe des Neubeschaffungswertes.

Weckaufträge

Das HAS wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Fundsachen

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das HAS verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von sechs Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände entsorgt bzw. an die Finder übergeben.

Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt und Diskretion behandelt. Das HAS übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Transport

Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das HAS in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen oder Gepäck. Die Haftung für Personen -und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Soweit dem Auftraggeber ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Stornierungsgebühren

Zimmerreservierungen

Bei Gruppen (10 Personen und mehr ) ist die Stornierung bis vier Wochen (28 Tage) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Dabei ist die theoretische maximale Belegung der gebuchten Kategorie maßgebend. So entsprechen z.B. 5 einzelne Personen im Doppelzimmer auch 10 Gästen. Bei Individualgästen (weniger als 10 Personen) ist die Stornierung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Das kostenfreie Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem HAS ausübt. Bei einer Stornierung von bis 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bei Individualgästen und bis 27 Tagen bei Gruppen stellen wir Ihnen 50% Stornierungsgebühren in Rechnung. Bei einer Stornierung von bis 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bei Individualgästen und bis 14 Tagen bei Gruppen stellen wir Ihnen 60% Stornierungsgebühren in Rechnung. Bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn stellen wir Ihnen 80% Stornierungsgebühren in Rechnung. Einen Tag vorher 90%. Am Tag der Anreise werden Ihnen 100% Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierungsgebühren beziehen sich auf die gesamte, vereinbarte Leistung.
Der Auftraggeber haftet für die gesamte Gruppe.

Veranstaltungen

Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach Vertragsabschluß um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem HAS mitgeteilt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der GSL. Abweichungen von der endgültig gemeldeten Teilnehmerzahl nach unten, werden bei der Abrechnung nur bis zu 5% berücksichtigt. Darüber hinaus gehen sie zu Lasten des Auftraggebers. Im umgekehrten Fall wird die effektive Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Die bei durchgeführten Veranstaltungen bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn genannte Personenzahl gilt für Speisen – und Getränkeleistungen als verbindliche Berechnungsgrundlage.

Zahlung

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des HAS. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Rechnungen des HAS ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das HAS berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von dem HAS zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Die Bankverbindung ist der Rechnung zu entnehmen. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld enthalten. Eine erhöhte Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.

Gerichtsstand

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Reservierungsvertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand ist am Sitz des HAS. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.